Mehrfamilienhaus in Gotha
WEG - Verwaltung Haus- und Grundbesitzverwaltung
Vorbemerkung:
Betreuung, Kontrolle des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft.
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus
- dem Wohnungseigentumsgesetz (insbes. den §§ 27-28),
- aus der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung,
- aus den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer, gerichtlichen Entscheidungen, an denen die WEG beteiligt war
- und aus dem Inhalt dieses konkret abzuschließenden Verwalter-Vertrags.
Leistungsverzeichnis - abzustimmender Vorschlag-